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RVG-Rechner
Beschreibung Seit dem 1. Juli 2004 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (abgekürzt RVG) als Grundlage der Abrechnung für...
0.79 €RVG-Rechner kaufen
RVG-Rechner Berichte:
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RAKrollam 17.01.2009
Das was jeder Zivilrechtsanwalt braucht. Eine echte Arbeitserleichterung. Schön wäre es, wenn noch die Umsatzsteuer ausgeworfen würde, vielleicht unter die RA-Gebühr mit dem Text "hieraus 19%:" und dann Betrag und Summe.
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Happ-law-Kielam 17.02.2009
... für jeden Rechtsanwalt!!! Kostenfragen ausserhalb der Kanzlei lassen sich so schnell beantworten. Besten Dank!!
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wm2009am 10.01.2009
Genau so eine APP hab ich gesucht. Dafür ist das iphone/ipod touch genial. Was mich aber stört, wieso kann man nicht die Gerichtskosten alleine berechnen lassen, so dass man die Anwaltsgebühren auf 0 stellt. Das sollte man noch ändern. Außerdem müssten die Gerichtskosten auf 3.0 einstellbar sein, denn so hoch sind die Gerichtskosten in einem Zivilverfahren. Außerdem sollten die Anwaltsgebühren bis 2.5 hoch gehen, da je nach Aufwand so hohe Gebühren außergerichtlich entstehen können. Wenn das noch geändert würde, es sind kleine Änderungen, wär das PRG ideal!
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RA Altenburgam 01.04.2009
RVG-Rechner ist ein "must have" für den Anwalt. Einfach zu bedienen und intuitiv. Dass nur Berechnungen bis zu einem Gegenstandswert von 1,5 Mio. EUR möglich sind, ist schade, wird aber hoffentlich bald geändert werden. Es wäre zu begrüßen, wenn RVG-Rechner auch den Höchstwert von 30 Mio. EUR (§ 22 Abs. 2 RVG) bewältigen könnte. Braucht man zwar nicht sooo oft, aber man wird ja noch träumen dürfen. Und dann fehlen noch einige Faktoren, etwa 2,8 (für Berufungsverfahren ohne Vergleich) und 3,8 (für Berufungsverfahren mit Vergleich). Und schließlich wäre noch ganz toll, wenn neben der Verfahrens- auch eine Geschäftsgebühr berücksichtigt und richtig angerechnet werden könnte.Kurzum: Es gibt noch einiges zu verbessern. Aber wie immer gilt auch hier: Das bessere ist der Feind des guten!
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RA Matzeam 12.02.2009
Auch ich finde RVG-Rechner grundsätzlich sehr gut. Die Telekommunikationspauschale ist nun aufgenommen - sie müsste noch als VV-Nr. 7002 bezeichnet werden und am besten im Ergebnis gesondert ausgewiesen werden. Der Rest ist sehr gut gelöst
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Jamesxxxx1976am 21.01.2009
Nach der neuen Version (1.3.) wird die Umsatzsteuer angezeigt, die angeblich in den RVG-Gebühren enthalten ist. Tatsächlich ist in der RVG-Gebühr aber keine USt enthalten. Vielmehr muss diese der Gebühr hinzugerechnet werden (vgl. Nr. 7008 VV-RVG). Insoweit ist die Erweiterung in der Praxis wenig brauchbar.Eine Entsprechende Änderung wäre wünschenswert.Weiterhin wäre es sinnvoll, wenn RVG-Rechner um die "Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen" (Nr. 7002 VV-RVG), 20% der Gebühren - höchstens 20 EUR, erweitert wäre.Im Übrigen ist RVG-Rechnerlication sehr empfehlenswert.
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RAin Schmidtam 22.02.2009
Danke!! -;) RAin Schmidt
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Metschtaam 02.03.2009
Absolut praxistauglich. Beeindruckend auch, wie schnell der Entwickler Anregungen und Verbesserungsvorschläge umsetzt!
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RA Ebertam 03.03.2009
Kompliment! Eine gut gemachte Applikation, die sehr hilfreich ist und sich schnell und intuitiv bedienen läßt. Als Bau- und Architekenrechtler wünsche ich mir jetzt nur noch einen HOAI-Rechner..... :-)
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le_chiffre_00am 08.04.2009
RVG-Rechner tut genau das, was es soll und das alles ohne Abstürze!
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rameisam 06.03.2009
.... die einem als Anwalt insbesondere bei Terminen sehr hilfreich sein wird. RVG-Rechner ermöglicht es, überall und schnell einen Überblick über die Höhe der Kosten zu bekommen, was vor allem bei Vergleichsverhandlungen für einen Mandanten von großer Bedeutung sein kann. Dank dem Entwickler! ERGÄNZUNG: Nach dem Update auf Anregung meines "Mit-Rezendenten" ist RVG-Rechner noch besser geworden. Um sie absolut praxistauglich werden zu lassen, nun auch von mir eine Anregung: Bei den RA-Kosten sollte noch der Faktor 3,5 eingefügt werden gertade im Hinblick auf die von mir oben beispielhaft angeführten Vergleichsverhandlungen in einem Gerichtsverfahren. Bei Zustandekommen eines Vergleiches würden ja neben der 1,3 Verfahrensgebühr und der 1,2 Terminsgebühr noch die 1,0 Einigungsgebühr anfallen, insgesamt somit 3,5 Gebühren. Lieber Entwickler, könnten Sie diesen Faktor ebenfalls noch einbringen? Wäre schön. Danke. ERGÄNZUNG II: Die Idee mit der Umsatzsteuer war gut, leider wurde sie nicht richtig umgesetzt. Die RVG-Gebühren sind NETTO-Gebühren, in denen die USt. NICHT enthalten ist. Sie kommt vielmehr hinzu und das NUR bei den reinen RVG-Gebühren. Dies gilt nicht für die Gerichtskosten, diese bleiben immer netto. Vielleicht kann der Entwickler das noch korrigieren? Wäre schön. Danke. ERGÄNZUNG III: Neben der immer nochmals besser werdenden Funktionalität dieser guten App ist eins ganz besonders positiv hervorzuheben, nämlich die wirklich spitzenmässige Reaktion des Entwicklers auf Anregungen aus dem Nutzerkreis. Vielen Dank an den Entwickler für die Umsetzung aller Anregungen!
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RA Hnidaam 03.02.2009
Ich kann meinen Vorrednern nur beipflichten: Gutes kleines Programm, das für die Praxis sehr hilfreich ist. Zuerst habe ich mich davon abschrecken lassen, weil es nach der Beschreibung nur 4 Gruppen für die Gegenstandswerte gibt. Richtig ist, dass diese 4 Gruppen wiederum unterteilt sind, so dass die uns bekannten Abstufungen (300, 600, 900,1200,1500 etc) vorgenommen werden können.Auch ich würde noch eine Aufnahme der Auslagen begrüßen. Ebenfalls wäre eine "1,8" hilfreich (1,3 Verfahrensgebühr + 0,5 Terminsgebühr).
RVG-Rechner Bewertung:
Stimmen | Bewertung |
---|---|
39 Stimmen | 3 Durchschnitt |
14 | 5 |
4 | 4 |
5 | 3 |
6 | 2 |
10 | 1 |
Stimmen | Bewertung |
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59 Stimmen | 3.5 Durchschnitt |
15 | 5 |
5 | 4 |
8 | 3 |
11 | 2 |
20 | 1 |
RVG-Rechner Informationen:
- Hersteller-Webseite:
- Ivo Wessel
- Hilfe & Anleitungen:
- Ivo Wessel
Altersempfehlung
RVG-Rechner ist ab 4+ Jahren geeignet.
RVG-Rechner enthält kein anstößiges Material.
Voraussetzungen
Kompatibel mit iPhone und iPod touch Erfordert iPhone OS 2.2 oder neuer
Sprachen
Englisch
Erscheinungsdatum | Versionsnummer |
---|---|
13.07.2009 | 1.9 |
17.07.2009 | 2.0 |
28.07.2009 | 2.1 |
21.08.2009 | 2.2 |
22.06.2010 | 2.2 |
23.06.2010 | 2.2 |
Änderungsdatum | Preis |
---|---|
13.07.2009 | 0,79 € |
22.06.2010 | 0.79 € |
23.06.2010 | 0.79 € |
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